Transparenz

Als Kreistagsfraktion ist es uns ein Anliegen, transparent über Bezüge zu kommunizieren die wir im Rahmen unseres Mandates erhalten. Deshalb findet ihr hier eine Übersicht über die Aufwandsentschädigungen und Zuwendugen die für unsere politische Arbeit im Ehrenamt anfallen.

Detailliertere Informationen findet ihr in der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern für Schleswig-Holstein.

Fraktion

Der Kreis Schleswig-Flensburg gewährt den im Kreistag vertretenen Fraktionen einen jährlichen Sockelbetrag von 1.500,00 Euro zuzüglich eines Betrages von jährlich 750,00 Euro je Kreistagsmitglied.
Das bedeutet, dass für unsere aktuelle Fraktion im Kreistag Schleswig-Flensburg mit 10 Abgeordneten 9.000,00 Euro im Jahr anfallen.

Diese Gelder werden für den notwendigen sachlichen und personellen Aufwand zur Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung unserer Fraktion genutzt.

Abgeordnete

Da wir in Schleswig-Flensburg einen Kreis mit über 150.000 Einwohner*innen repräsentieren, erhält jede*r Abgeordnete den Höchstsatz von monatlich 412 Euro Aufwandsentschädigung vom Kreis.

Die Aufwandsentschädigung ist pauschalierter Auslagenersatz und Entschädigung für den Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung und das mit dem Ehrenamt oder der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundene Haftungsrisiko.

Darüber hinaus können weitere Bezüge aus Mitgliedschaften in Gremien resultieren. Diese können über die Datenbank zur Vergütungsoffenlegung des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.