Transparenz

Als Kreistagsfraktion ist es uns ein Anliegen, transparent über die Bezüge zu kommunizieren die wir im Rahmen unseres Mandates erhalten. Deshalb findet ihr hier eine Übersicht über die Aufwandsentschädigungen und Zuwendugen die für unsere politische Arbeit im Ehrenamt anfallen.

Detaillierte Informationen findet ihr in der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern für Schleswig-Holstein.

Fraktion

Der Kreis Schleswig-Flensburg gewährt den im Kreistag vertretenen Fraktionen einen jährlichen Sockelbetrag von 1.500,00 Euro zuzüglich eines Betrages von jährlich 750,00 Euro je Abgeordnete*n.
Das bedeutet, dass bei unserer aktuellen Fraktion im Kreistag Schleswig-Flensburg mit 10 Abgeordneten 9.000,00 Euro anfallen.

Diese Gelder werden für den notwendigen sachlichen und personellen Aufwand zur Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung unserer Fraktion genutzt.

Abgeordnete

Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse, Ehrenbeamte des Kreises und sonstige für den Kreis ehrenamtlich tätige Personen erhalten eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale. Die Aufwandsentschädigung ist pauschalierter Auslagenersatz und Entschädigung für den Aufwand an Zeit und Arbeitsleistung und das mit dem Ehrenamt oder der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundene Haftungsrisiko.

Da wir in Schleswig-Flensburg einen Kreis mit über 150.000 Einwohner*innen repräsentieren, erhält jede*r Abgeordnete den Höchstsatz von monatlich 412 Euro.

Darüber hinaus können weitere Bezüge aus Mirgliedschaften in Gremien resultieren. Diese können über die Datenbank zur Vergütungsoffenlegung des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.